Um einen Teil der Kosten von der Kasse rückerstattet zu bekommen müssen sie Ihre Verordnung chefärztlich bewilligen lassen.
Sie können dies persönlich, per Post oder per Fax tun. Inzwischen wird dieses Service oft auch Online angeboten.
Nähere Informationen zum genauen Ablauf erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Kasse.
Am Ende der Therapie erhalten Sie von mir eine Honorarnote, welche Sie mit der Originalverordnung und der Bewilligung an die Kasse schicken oder persönlich einreichen können.
Sie müssen ein Konto für die Überweisung des Kostenersatzes angeben. Das Geld wird Ihnen dann auf Ihr Konto überwiesen.